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   BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62   

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https://dejure.org/1963,2134
BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62 (https://dejure.org/1963,2134)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1963 - 2 RU 239/62 (https://dejure.org/1963,2134)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1963 - 2 RU 239/62 (https://dejure.org/1963,2134)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62
    Er hat hiergegen am 8. Dezember 1962 Revision eingelegt und am 8. Januar 1963 das Rechtsmittel wie folgt begründet: Für Unfälle, die sich bei Tätigkeiten im Ausland ereignen, seien dieselben Grundsätze zu berücksichtigen, die das Bundessozialgericht (BSG) für den Versicherungsschutz auf Dienstreisen entwickelt habe (vgl. BSG 8, 48).

    Somit sind auch in Fällen der vorliegenden Art die Grundsätze anzuwenden, die in der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Beurteilung von Unfällen auf Dienstreisen im Inland entwickelt worden sind (vgl. BSG 8, 48; 12, 247, 250; BSG in SozR RVO § 542 aF Bl. Aa 22 Nr. 33; Lauterbach, Unfallversicherung, 2. Aufl., Stand August 1962, S. 73 a Anm. 3 II r zu § 542 RVO aF).

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62
    Eine abweichende Beurteilung der streitigen Zusammenhangsfrage vermag auch nicht der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Januar 1957 (BSG 4, 219, 223) zu rechtfertigen.
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62
    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger, der als Beschäftigter eines inländischen Unternehmens im Sommer 1955 vorübergehend in Horsens in Dänemark gearbeitet hat, kraft Ausstrahlung des Unternehmens ins Ausland unter dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (UV) stand (vgl. BSG 7, 257, 265; 17, 173, 177 und das zur Veröffentlichung in Band 20 der Entscheidungssammlung des BSG vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1963 - 2 RU 217/62 -).
  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62

    Zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62
    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger, der als Beschäftigter eines inländischen Unternehmens im Sommer 1955 vorübergehend in Horsens in Dänemark gearbeitet hat, kraft Ausstrahlung des Unternehmens ins Ausland unter dem Schutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (UV) stand (vgl. BSG 7, 257, 265; 17, 173, 177 und das zur Veröffentlichung in Band 20 der Entscheidungssammlung des BSG vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1963 - 2 RU 217/62 -).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94

    Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche

    Ist allerdings die zurückgelegte Wegstrecke gemessen an dem angeblichen Handlungsziel unverhältnismäßig weit oder anstrengend, dann kann das - wiederum wie bei der Nahrungsaufnahme in einer Gaststätte während der Arbeitspause - für ein anderes, eigenständiges, eigenwirtschaftliches, nicht mittelbar betriebsbezogenes Handlungsziel sprechen, das die erforderliche Handlungstendenz zur alsbaldigen Nahrungsaufnahme eher als unwesentlich in den Hintergrund drängt (s BSG Urteil vom 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 486k).
  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 978/78

    UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei außergewöhnlichen Begleitumständen, die auf betriebliche Gründe zurückzuführen sind, der Unfallschutz zu bejahen ist (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 111/58 - in SozR Nr. 26 zu § 543 RVO a.F.; 26. April 1962 - 2 RU 148/59 - in SozSich 1962, 186; 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO a.F.; 24. August 1976 - 8 RU 126/75 - in ">548%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 23).
  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 667/79

    UV-Schutz auf Dienstreisen; Lufthansapiloten

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. bei außergewöhnlichen Begleitumständen, die auf betriebliche Gründe zurückzuführen sind, der Unfallschutz zu bejahen ist (vgl. BSG, Urt. v. 30. Juni 1960 - 2 RU 111/58 - in SozR Nr. 26 zu § 543 RVO a.F.; 26. April 1962 - 2 RU 148/59 - in SozSich 1962, 186; 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - in SozR Nr. 47 zu § 543 RVO a.F.; 24. August 1976 - 8 RU 126/75 - in ">548%20RVO%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 548 RVO Nr. 23).
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